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Fahrlehrer
Betreuer
Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?
Überholen darf nicht durch Hupen angekündigt werden Überholen darf nicht durch Hupen angekündigt werden
Parkende Pkws dürfen mit der Parkleuchte gesichert werden Parkende Pkws dürfen mit der Parkleuchte gesichert werden
Bei Dunkelheit darf mit Standlicht gefahren werden Bei Dunkelheit darf mit Standlicht gefahren werden
Bemerkung:Bei dem Verkehrszeichen handelt es sich um die Vorderansicht der Ortstafel. Sie gehört in die Gruppe der Richtzeichen. Richtzeichen geben besondere Hinweise und dienen der Erleichterung des Verkehrs. Sie können aber auch (konkrete) Anordnungen enthalten.
Wenn sich der Fahrer hinter diesem Schild befindet, dann ist er bereits in der Ortschaft. Hier gelten besondere Regeln. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ausserhalb geschlossener Ortschaften, das Überholen mit Hupen oder Lichtzeichen angekündigt werden darf. (§5, Abs. 5 StVO)
Der Gestzgeber hat in §17 Abs. 4 StVO festgelegt, dass haltende Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften nur mit der zur Straßenseite hingewandten Seite beleuchtet werden müssen. Durch die zusätzliche Beleuchtung, welche innerhalb eines Ortes oft angebracht sind, reicht diese Beleuchtung für PKW aus. (Für andere Fahrzeuge gelten andere Bestimmungen).
Der Gesetzgeber verbietet generell, dass nur mit Standlicht gefahren wird. Um gut zu sehen und gesehen zu werden ist eine ausreichende Beleuchtung sehr wichtig.