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Fahrlehrer
Betreuer
Die Pkws fahren mit etwa 30 km/h. Dürfen Sie beide noch vor der Kurve überholen?Die Pkws fahren mit etwa 30 km/h. Dürfen Sie beide noch vor der Kurve überholen?
Nein, weilNein, weil
- Ihr Überholweg zu lang würde - Ihr Überholweg zu lang würde
- der helle Pkw zum Überholen ausscheren könnte - der helle Pkw zum Überholen ausscheren könnte
- die unterbrochene Linie nicht überfahren werden darf - die unterbrochene Linie nicht überfahren werden darf
Die scharfe Linkskurve ist bereits zu sehen. Wir befinden uns vermutlich in einem Wohngebiet, dass nur mit 30 km/h befahren werden darf. Viel schneller zu fahren ist nicht möglich, da sich in einem Wohngebiet immer auch Kinder am Straßenrand befinden könnten, welche bis jetzt nicht zu sehen sind. Um beide PKW noch zu überholen ist der Überholweg viel zu kurz. Sich zwischen die beiden Autos zu zwängen würde eine unnötige gefährliche Situation (Auffahrgefahr) verursachen.
§5 StVO verpflichtet uns nur zu Überholen, wenn die Verkehrslage klar ist, und wir deutlich schneller als der zu Überholende fahren können. Wir müssen unser Vorhaben zu Überholen rechtzeitig und deutlich anzeigen.
Vielleicht überlegt sich der Fahrer des hellen PKW gerade selbst zu überholen. Er müsste nur einen PKW überholen. Das wäre zwar auch nicht wirklich vernünftig. Sie müssen jedoch immer auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen.
Eine unterbrochene Linie (Leitlinie) darf überfahren werden. (Anlage 3 zu § 42 Absatz 2, Abschnitt 8: Ge-und Verbote für Verkehrszeichen 340: Fahrzeugführer dürfen Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.)