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Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

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EintragFrage: 1.8.01-002 [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 5/3/2009


 

Wurden wegen einer Ordnungswidrigkeit (siehe Busgeldkatalog) Punkte in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen, werden sie frühestens nach 2 Jahren wieder getilgt (gelöscht). (§ 29, Abs. 1, Satz 1 StVG). Wurden aber während dieser 2 Jahre neue Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingetragen, bleiben die Punkte bis zur Löschung der neuen Punkte bestehen.

Wurden dem Verkehrsteilnehmer wegen einer Straftat Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Dann werden sie frühestens nach 5 Jahren getilgt. Hier gelten aber noch weitere Einschränkungen.