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Fahrlehrer
Betreuer
Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?
Nach zwei Jahren Nach zwei Jahren
Nach einem Jahr Nach einem Jahr
Nach fünf Jahren Nach fünf Jahren
Wurden wegen einer Ordnungswidrigkeit (siehe Busgeldkatalog) Punkte in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen, werden sie frühestens nach 2 Jahren wieder getilgt (gelöscht). (§ 29, Abs. 1, Satz 1 StVG). Wurden aber während dieser 2 Jahre neue Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingetragen, bleiben die Punkte bis zur Löschung der neuen Punkte bestehen.
Wurden dem Verkehrsteilnehmer wegen einer Straftat Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Dann werden sie frühestens nach 5 Jahren getilgt. Hier gelten aber noch weitere Einschränkungen.