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Fahrlehrer
Betreuer
Sie fahren in einen so gekennzeichneten, hell erleuchteten Tunnel. Wie verhalten Sie sich?Sie fahren in einen so gekennzeichneten, hell erleuchteten Tunnel. Wie verhalten Sie sich?
Ich fahre mit Abblendlicht Ich fahre mit Abblendlicht
Ich fahre ohne Licht Ich fahre ohne Licht
Ich fahre mit Tagfahrlicht Ich fahre mit Tagfahrlicht
Dieses Zeichen weist auf einen Tunnel hin. Sie sind verpflichtet mit Abblendlicht zu fahren (nicht nur um zu sehen, sondern auch um gesehen zu werden).
Auch wenn der Tunnel gut beleuchtet ist, müssen Sie mit Abblendlicht im Tunnel fahren. Dies dient nicht nur dazu, dass sie eine gut ausgeleuchtete Straße vor sich haben, sondern auch dazu von den anderen gut gesehen zu werden.
Beim Tagfahrlicht werden nur die vorderen Scheinwerfer eingeschaltet. Die Rückleuchten, die Instrumenten- und Kennzeichenbeleuchtung bleiben unbeleuchtet. Es ist aber wichtig, dass auch die Rückleuchten eingeschalten werden (um besser vom nachfolgenden Fahrzeug gesehen zu werden) und die Fahrbahn vor einem gut ausgeleuchtet ist. Daher ist das Fahren mit Tagfahrlicht nicht ausreichend und auch nicht erlaubt.