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Fahrlehrer
Betreuer
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
Das Verkehrszeichen weist auf ein Verbot der Einfahrt in 100 m hin.
Dieses Verkehrszeichen steht oft am Ende einer Einbahnstraße um dadurch die Fahrzeuge an einem falschen Einfahren in die Straße zu hindern. Das Verkehrszeichen für Einbahnstraße ist ein weißer Pfeil mit dem Namen Einbahnstraße auf blauem Viereck.
Da Verkehrszeichen für eine Zollstelle ist ein Kreis mit rotem Rand und der Inschrift Zoll/Douane.