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Fahrlehrer
Betreuer
Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?
Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden
Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken
Durch das unter dem Zeichen „eingeschränktes Halteverbot“ angebrachte Zusatzzeichen, werden hier Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die über einen speziellen Parkausweis verfügen, von der Beachtung der Regeln, die mit diesem Schild verbunden sind, befreit. Sie dürfen also hier in unbegrenzter Dauer parken.
Wie bei jedem eingeschränkten Halteverbot, das ja nur das Parken verbietet, ist es hier jedermann gestattet zum Ein- oder Aussteigen zu halten.
Der auf dem Zusatzzeichen genannte Parkausweis ist ein von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde speziell ausgestellter und nummerierter Ausweis. Er hat nichts mit einem „normalen“ Parkschein zu tun.