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Fahrlehrer
Betreuer
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Sonderweg für Fußgänger Auf einen Sonderweg für Fußgänger
Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer
Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Dieses Verkehrszeichen weist auf einen Sonderweg hin, der Fußgängern vorbehalten ist. Lediglich Rad fahrende Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen ihn mitbenutzen.
Die so beschilderten Sonderwege dürfen ausschließlich von den angezeigten Verkehrsteilnehmern benutzt werden. Aus diesem Grund ist das Befahren eines Sonderwegs für Fußgänger durch Rad oder Mofafahrer verboten. Ihnen kann die Benutzung jedoch durch entsprechende Zusatzzeichen gestattet werden.
Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs wird durch das Verkehrszeichen 325 (siehe Abbildung) angezeigt.