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An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches

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EintragFrage: 1.3.01-001 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008


 

Antwort 1: Richtig

Die Regel „Rechts-vor-Links“ gilt grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen sonst keine verkehrsregelnden Zeichen (Schilder oder Ampeln) angebracht sind und die Vorfahrt nicht durch Polizeibeamte geregelt wird.

Antwort 2: Falsch

An Grundstücksausfahrten gilt die Regel „Rechts-vor-Links“ nicht.

Antwort 3: Falsch

Den aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfahrenden Verkehrsteilnehmern kommt eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Darum gilt für sie an einer solchen Stelle nicht die Regelung „Rechts-vor-Links“. Sie müssen in aller Regel den Vorrang aller anderen Verkehrsteilnehmer beachten.