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Fahrlehrer
Betreuer
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?
An Straßenkreuzungen und -einmündungen An Straßenkreuzungen und -einmündungen
An Grundstücksausfahrten An Grundstücksausfahrten
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches
Die Regel „Rechts-vor-Links“ gilt grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen sonst keine verkehrsregelnden Zeichen (Schilder oder Ampeln) angebracht sind und die Vorfahrt nicht durch Polizeibeamte geregelt wird.
An Grundstücksausfahrten gilt die Regel „Rechts-vor-Links“ nicht.
Den aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfahrenden Verkehrsteilnehmern kommt eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Darum gilt für sie an einer solchen Stelle nicht die Regelung „Rechts-vor-Links“. Sie müssen in aller Regel den Vorrang aller anderen Verkehrsteilnehmer beachten.