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Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl Sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl Sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Geradeaus Geradeaus

Nach rechts Nach rechts

Nach links, sobald die Ampel dafür „Grün“ zeigt Nach links, sobald die Ampel dafür „Grün“ zeigt

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EintragFrage: 1.2.37-102-B [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 6/17/2012


 

Zeichen 295
Zeichen 295

Die StVO § 41 Abs. 3 Zi. 5 schreibt vor: "Vorschriftzeichen ... 5. Pfeile
Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden. Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten. ... "

Antwort 1, 2 und 3:

Wir haben uns (versehentlich) im rechten Fahrstreifen eingeordnet. Im rechten Fahrstreifen sind Richtungspfeile geradeaus und rechts angebracht und es sind Leitlinien bzw. Fahrstreifenbegrenzungen zwischen den Richtungspfeilen vorhanden. Wie oben nachzulesen, schreiben in diesem Fall die Richtungspfeile die Fahrtrichtung an der nächsten Kreunzung (oder Einmündung) vor. Wir dürfen also nur geradeaus oder nach rechts weiterfahren und das auch nur unter Beachtung der Ampel. (Wenn wir nach links weiterfahren wollen, so müssen wir an dieser Kreuzung trotzdem erstmal die vorgeschriebene Fahrtrichtung befolgen und notfalls einen Umweg in Kauf nehmen.) Demnach sind die Antworten 1 und 2 richtig, die Antwort 3 ist falsch.