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Wechsellichtzeichen mit Grünpfeilschild Wechsellichtzeichen mit Grünpfeilschild

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

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EintragFrage: 1.2.37-008 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 8/23/2009


 

Die StVO § 37 Abs. 2 schreibt vor: "Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ..."
1. An Kreuzungen bedeuten: ...
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. ... "

Antwort 1, 2 und 3:

Wie oben beschrieben habe ich beim Abbiegen an einer roten Ampel mit Grünpfeilschild jede Behinderung oder Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Demnach sind die Antworten 1 und 2 richtig, die Antwort 3 ist falsch.