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Fahrlehrer
Betreuer
Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?
Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird
Rechtsabbiegen ohne anzuhalten Rechtsabbiegen ohne anzuhalten
Rechtsabbiegen, nur wenn die Ampel „Grün“ zeigt Rechtsabbiegen, nur wenn die Ampel „Grün“ zeigt
Die StVO schreibt vor: "§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ... 1. An Kreuzungen bedeuten: ... Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. ..."
Wie oben nachzulesen müssen wir bei roter Ampel in jedem Fall erstmal anhalten. Danach ist die Weiterfahrt aus dem rechten Fahrstreifen gestattet, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Die Antwort 1 ist also richtig.
Wie oben nachzulesen müssen wir ersteinmal anhalten. In dieser Antwort wird von der Weiterfahrt ohne Halt gesprochen. Das ist verboten und deshalb ist die Antwort 2 falsch.
Der grüne Pfeil neben der roten Ampel gestattet das Weiterfahren unter besimmten Bedingungen auch bei Rot. Wir müssen nicht auf die grüne Ampel warten. Deshalb ist die Anwort 3 falsch.