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Fahrlehrer
Betreuer
Sie bemerken im Tunnel einen Unfall. Was ist zu tun?Sie bemerken im Tunnel einen Unfall. Was ist zu tun?
Warnblinklicht einschalten Warnblinklicht einschalten
Notdienste über Notrufstation informieren Notdienste über Notrufstation informieren
Fahrzeug nicht verlassen Fahrzeug nicht verlassen
Da es sich bei einem Unfall im Tunnel um eine besondere Verkehrslage handelt, müssen wir den nachfolgenden Verkehr warnen um weitere Unfälle zu verhindern. Das geht am besten in dem wir das Warnblinklicht einschalten. Die Antwort 1 ist damit richtig.
Falls es am Unfallort noch niemand geschafft hat die Rettungsdienste zu informieren, dann müssen wir das tun. Nur so kommt möglichst schnell Hilfe für Verletzte und zum Aufräumen der Unfallstelle. Damit ist die Antwort 2 richtig.
Im Fahrzeug zu bleiben und gar nichts zu tun entspricht möglicherweise nicht dem § 323 c Strafgesetzbuch (Unterlassene Hilfeleistung). Wir müssen Verletzten helfen und möglicherweise weitergehende Hilfe anfordern. Damit ist die Antwort 3 falsch.