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Fahrlehrer
Betreuer
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssenSie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren - bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie am Unfall beteiligt sind - den anderen Beteiligten angeben, dass Sie am Unfall beteiligt sind
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen - auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
Die Beteiligung an einem Verkehrsunfall verpflichtet Sie zu mehreren Dingen:
Die Antwortmöglichkeiten sind bei dieser Frage also alle richtig.