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Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

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EintragFrage: 1.2.26-101 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/31/2009


 

Die StVO § 26 schreibt vor: "Fußgängerüberwege.
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge ... den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müßten. ..."

Antwort 1: Richtig

Der Fußgänger möchte den Fußgängerüberweg überqueren, also muss ich ihm nach StVO § 26 Abs. 1 dies ermöglichen. Die Antwort 1 ist richtig.

Antwort 2 und 3:

Da der Verkehr hinter dem Fußgängerüberweg stockt, muss ich nach § 26 Abs. 2 vor dem Fußgängerüberweg warten, selbst wenn kein Fußgänger da ist. Demzufolge ist die Antwort 2 richtig und die Antwort 3 ist falsch.