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Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50m nicht mehr als 50cm hinausragt Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50m nicht mehr als 50cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

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EintragFrage: 1.2.22-105 [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 3/24/2009


 

Antwort 1: Richtig

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Ladung nach vorne nur hinausragen darf, wenn sie in einer Höhe von 2,50 m angebracht ist. Sie darf auch nicht mehr als 50cm nach vorne hinausragen (§ 22, Abs. 3 StVO)

Antwort 2: Falsch

Auch wenn die Ladung gekennzeichnet ist gelten die Vorschriften des § 22, Abs. 3 StVO.

Antwort 3: Falsch

Es reicht nicht aus, dass der Fahrer nach vorne in seiner Sicht nicht behindert wird. Die Gesetzlichen Vorgaben müssen trotzdem eingehalten werden.