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Fahrlehrer
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Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts einmündenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts einmündenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?
An der Haltlinie An der Haltlinie
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen
Ich kann nach Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren Ich kann nach Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren
In der StVO § 41 Abs. 3 Zeichen 294 (2 Haltlinie) heißt es: "Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206 (Stopschild), durch Polizeibeamte oder durch Lichtzeichen (in diesem Fall die rote Ampel) gegeben werden, ordnet sie an: "hier Halten!" Dasselbe gilt vor Bahnübergängen für den, der warten muss."
Demnach ist Antwort 1 richtig.
Dazu heißt es in der StVO § 37 Abs 2 Ziffer 1.6: Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".
Demnach ist Antwort 2 ebenfalls richtig.
In der StVO § 11 Abs. 1 heißt es: "Stock der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte."
Demnach ist Anwort 3 falsch.