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Fahrlehrer
Betreuer
An einem Bahnübergang - innerorts - ist die Schranke geschlossen. Wo müssen Sie warten?An einem Bahnübergang - innerorts - ist die Schranke geschlossen. Wo müssen Sie warten?
Vor dem Andreaskreuz Vor dem Andreaskreuz
Vor der letzten Bake Vor der letzten Bake
Vor der ersten Bake Vor der ersten Bake
Die StVO § 19 Abs. 2 schreibt vor: "Bahnübergänge. ... (2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn ... 3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind ..."
Wie in der StVO zu lesen, müssen wir vor dem Andreaskreuz warten. Damit ist die Antwort 1 richtig, die Antworten 2 und 3 sind dagegen falsch.