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An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild “Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang”. Was haben Sie zu beachten?An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild “Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang”. Was haben Sie zu beachten?
An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang
Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang
Die StVO § 19 schreibt vor: "Bahnübergänge" (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang ... 3. in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht. Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. ..."
Steht an der Zufahrt zu diesem Industriegebiet das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild: Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang, dann gilt dieser Vorrang an allen Bahnübergängen in diesem Industriegebiet. Wie oben zu lesen, dürfen wir uns den vorhandenen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Die Antworten 1 und 2 sind richtig.
Richtig ist die Tatsache, dass Bahnverkehr nur Vorrang an Bahnübergängen mit Andreaskreuz hat und folglich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz der Schienenverkehr keinen Vorrang hat. Wie oben zu lesen gibt es für Hafen-; Gewerbe- und Industriegebiete allerdings eine Ausnahme, wenn dies an den Zufahrten zum jeweiligen Gebiet kenntlich gemacht worden ist. Dann hat der Schienenverkehr auch ohne Andreaskreuz an allen Bahnübergängen den Vorrang und der Fahrzeugverkehr muss warten. Deshalb ist die Antwort 3 falsch.