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Fahrlehrer
Betreuer
Wer hält falsch?Wer hält falsch?
Der dunkle Pkw Der dunkle Pkw
Der helle Pkw Der helle Pkw
Beide Pkw Beide Pkw
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass zum Halten und Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzten ist, wenn dieser die Möglichkeit dazu gibt (§ 12, Abs.4 StVO). Es macht auch Sinn um dadurch den fließenden Verkehr nicht unnötig zu behindern oder zu gefährden.
Der helle PKW hält sich an die geforderte Vorschrift des §12, Abs.3 der StVO. Er behindert nicht unnötig den fließenden Verkehr.
Da sich der helle PKW richtig verhält können nicht beide sich falsch verhalten.