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Fahrlehrer
Betreuer
Wer parkt falsch?Wer parkt falsch?
Der helle Pkw Der helle Pkw
Der dunkle Pkw Der dunkle Pkw
Beide Pkw Beide Pkw
Die StVO § 12 Abs. 3 schreibt vor: "Das Parken ist unzulässig ... 4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern ... 8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist ... d) Grenzmarkierung für Parkverbote (Zick-zack-Linie) ... 9. vor Bordsteinabsenkungen ..."
Der abgesenkte Bordstein mag nicht eindeutig sein, die Haltestelle ist aber klar erkennbar und die Zick-zack- Linie ebenfalls. Da der helle Pkw darauf parkt, steht er dort falsch. Deshalb ist Anwort 1 richtig und die Antworten 2 und 3 sind falsch.