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Fahrlehrer
Betreuer
In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?
Vor Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken auf einer Länge von 5m verboten. Hiermit soll gewährleistet sein, dass sowohl für eine ausreichende Sicht auf den Querverkehr gesorgt ist als auch, dass die Fahrbahn querende Fußgänger rechtzeitig erkannt werden können.