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Fahrlehrer
Betreuer
Wer parkt?Wer parkt?
Wer länger als drei Minuten hält Wer länger als drei Minuten hält
Wer sein Fahrzeug verlässt Wer sein Fahrzeug verlässt
Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet
Definition: Die Begriffe "Halten", "Parken","Warten" sind in der StVO genau festgelegt. Dabei gilt: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt" (§ 12 Abs. 2 StVO)
Wenn jemand länger als drei Minuten hält, dann ist das nach der Regelung der StVO "parken".
Wenn jemand sein Fahrzeug verlässt, dann ist das nach der Regelung der StVO "parken.
Achtung: Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann.(OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491) oder , wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt, (OLG Celle VRS 72 80).
Der Fahrer wird durch die geschlossene Bahnschranke zum stehenbleiben gezwungen. Dieses "Verkehrsbedingte vorübergehende Stehenbleiben" wird in der StVO als "Warten" definiert und unterliegt nicht der Regelung von "3 Minuten halten". (§12 Abs. 2 StVO)