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Fahrlehrer
Betreuer
Wo ist das Parken verboten?Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen Vor Bordsteinabsenkungen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Sie dürfen weder nutzbare Parkflächen "zuparken" noch vor Bordsteinabsenkungen halten. Eine Bordsteinabsenkung ist immer ein Zeichen für Ausfahrten. Die Fahrzeuge müssen zu jeder Zeit ungehindert ein- bzw. ausfahren können. Besonders vor öffentlichen Ausfahrten, wie bei Feuerwehren, dauert es nicht lange, bis Sie kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen ist das Parken erlaubt. Vor Fußgängerüberwegen müssen Sie jedoch einen Abstand von mindestens 5 m einhalten!