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Fahrlehrer
Betreuer
Wo ist das Parken verboten?Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass parkende Fahrzeuge nicht so abgestellt werden dürfen, dass dadurch die Benutzuung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird. ( §12, Abs.3 Satz 2 StVO). Es macht auch Sinn. Wenn bereits Parkflächen speziell angelegt wurden, wäre es blödsinnig diese Parkflächen durch am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge zu versprerren.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Fahrzeuge auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht geparkt werden dürfen ( §12, Abs.3 Satz 8a StVO). Außerhalb geschlossener Ortschaften wird meistens schneller als 50 km/h gefahren. Ein stehendes Fahrzeug auf einer Vorfahrtsstraße stellt hier ein Hindernis dar und würde die Gefahr eines Unfalls erhöhen.
Der Gesetzgeber erlaubt das Parken auf Vorfahrtsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge ist auf 50 km/h begrenzt (außer es gibt Außnahmen). Um den begrenzten Raum in einer Ortschaft besser zu nutzen darf hier am Fahrbahnrand geparkt werden.