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Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel „rechts vor links“ Die Regel „rechts vor links“

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

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EintragFrage: 1.2.10-005 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 8/23/2009


 

Die StVO § 10 schreibt vor: "Einfahren und Anfahren.
Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. ... "

Antwort 1, 2 und 3:

Demnach ist der Fahrzeugführer, welcher über den abgesenkten Bordstein fährt wartepflichtig. (Der abgesenkte Bordstein ist genauso einzustufen, wie das Ausfahren aus einer Ausfahrt.). Ich muß allen anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger; Radfahrer; Kfz) den Vorrang einräumen, egal woher sie kommen (von links; von rechts oder von vorne). Demzufolge muss ich auch den von links kommenden Pkw durchlassen. Damit ist die Antwort 1 richtig, die Antworten 2 und 3 sind falsch.