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Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?
Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist
Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
Die StVO § 9 Abs. 1 schreibt vor: "Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. (1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. ..."
Die StVO § 9a schreibt vor: "Kreisverkehr. (1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung desFahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten. (2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Wie oben beschrieben, darf laut StVO § 9a Abs. 2 die Mittelinsel nur überfahren werden, wenn es aufgrund der Fahrzeuggröße nicht anders geht. Damit ist die Antwort 1 richtig.
Wie oben beschrieben, ist laut StVO § 9a Abs. 1 das Halten auf der Fahrbahn verboten. (Das gilt nur, wenn das Zeichen Kreisverkehr aufgestellt.ist.) Damit ist die Antwort 2 ebenfalls richtig.
Das Ausfahren aus dem Kreisverkehr entspricht im Sinne der StVO einem Rechtsabbiegen. Demnach sind alle Regeln für das Abbiegen zu beachten. Wie oben beschrieben, sind dabei laut StVO § 9 Abs. 1 die Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zu benutzen. Die Antwort 3 ist richtig.