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Fahrlehrer
Betreuer
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Die StVO § 5 Abs.4 schreibt vor: " Überholen. ... (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern. ... "
Wie oben beschrieben, muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern (die können stolpern oder durch Seitenwind ins Schwanken geraten) eingehalten werden. Zu allen anderen Verkehrsteilnehmern (mehrspurige Kraftfahrzeuge, die können ja nicht stolpern oder umfallen) reicht ein normaler Seitenabstand. Damit ist die Antwort 1 richtig und die Antwort 3 ist falsch.
Ebenfalls ist oben beschrieben, dass ich den Überholten nicht behindern darf. Damit ist die Antwort 2 ebenfalls richtig.