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Fahrlehrer
Betreuer
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
In Einbahnstraßen In Einbahnstraßen
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
In der StVO § 5 Abs.7 heißt es : " Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen, nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Straßenbahnen auch links überholt werden."
Die Einbahnstraße ist auch eine Fahrbahn für nur eine Richtung. Demnach sind die Antworten 1 und 2 richtig.
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen, dann darf ich die Straßenbahn links überholen. Wenn am rechten Fahrbahnrand Fahrzeuge halten oder parken, dann liegen die Schienen nicht zu weit rechts, es stören eben nur die Fahrzeuge. Die Ausnahme mit dem links überholen gilt dann nicht. Deshalb ist die Anwort 3 falsch.
Für die Praxis heißt das: ich muss hinter der Straßenbahn herfahren.